Homöopathie in unserer Praxis. Kosten. Erstattung und Zuschüsse. Informationen.
Die Basis der Homöopathie ist eine ausführliche Krankheitsvorgeschichte (Anamnese). Die Zuverlässigkeit der Angaben ist sehr wichtig, da es in der Homöopathie keine ergänzenden Tests wie in der Schulmedizin gibt. Bei Privatversicherten erfolgt die Abrechnung der Homöopathie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).
Der eigentlichen homöopathischen Behandlung vorgeschaltet ist ein ca. 30-minütiges unverbindliches Vorgespräch, zu dem Sie gerne Vorbefunde mitbringen dürfen. Gegebenenfalls sinnvolle ergänzende Untersuchungen können dabei durch mich veranlasst werden.
„Ähnliches mit Ähnlichem heilen“ ist das Motto der Homöopathie und ihres Begründers Samuel Hahnemann. Von entscheidener Bedeutung in der Homöopathie ist die schon oben erwähnte Anamnese, um die Gesamtheit der Symptome möglichst präzise und vollständig zu erfassen.
Die Auswahl der zu verschreibenden Arznei erfolgt in der Homöopathie ausschließlich anhand der Angaben des Patienten mittes einer speziellen Auswertung ( Repertorisation ). Es kann im Laufe einer Behandlung mit Homöopathie nötig sein die Arznei zu wechseln; die Anamnese wird man aber erst bei Auftreten eines neuen Krankheitsbildes wiederholen.
Das oben erwähnte unverbindliche Vorgespräch soll vor allem sicherstellen, dass eventuell dringend nötige schulmedizinische Behandlungen nicht unzulässig hinausgezögert werden. Weiterhin erhalten Sie dabei einen Fragebogen zur Homöopathie, der die Anamnese vorbereiten soll.