Allgemein zu Osteopathie
Mit seinen besonders geschulten Händen ertastet der Osteopath Körpergebiete mit krankhaft erhöhter Gewebsspannung, die über muskuläre oder nervale Verkettungen Beschwerden in weit entfernten Körperregionen verursachen können. So kann zum Beispiel eine Beckenverschiebung zu chronischen Kopfschmerzen führen.
Die Osteopathie entstand gegen Ende des 19. Jahrhunderts und geht auf den amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still zurück. „Find it, fix it and leave it alone – Finde ( die Störung ), bring sie in Ordung und überlasse sie sich selbst“ war sein Credo.
Osteopathie soll die Selbstheilungskräfte des Körpers soweit stärken dass der Körper sein Gleichgewicht wiederfindet. Deshalb sollen die oben genannten Abstände zwischen den einzelnen Osteopathie-Terminen eingehalten werden.
Osteopathie wird ausschließlich mit den Händen ausgeübt, ist insoweit also Manuelle Medizin.
Parietale Osteopathie meint dabei die Behandlung von Bindegewebe, Muskeln, Sehnen und Gelenken. Ich arbeite hier überwiegend mit den Originaltechniken von Dr. A.T. Still. Die viszerale Osteopathie, die Behandlung der Inneren Organe und ihrer Aufhängungen im Körper, erfolgt mit den Techniken von Jean-Pierre Barral. In der craniosakralen Osteopathie, der Behandlung des Schädels und des vegetativen Nervensystems, behandle ich nach William Garner Sutherland, D.O..
Osteopathie in der Praxis selbst
Eine Osteopathische Behandlung dauert ca. 45 Minuten. In der Regel sind 4-6 Behandlungen erforderlich. Der Abstand zwischen den einzelnen Terminen beträgt 2 bis 4 Wochen. Bei Privatversicherten erfolgt die Abrechnung der Osteopathie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), die Kostenübernahme durch Krankenversicherung und Beihilfe ist dabei in der Regel gegeben. Bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich die Kosten pro osteopathischer Behandlung bei Erwachsenen und Jugendlichen auf 70,66 Euro, bei Säuglingen und Kindern bis zum vollendeten 9.Lebensjahr auf 37,77 Euro (die Therapiedauer ist hier etwas kürzer). Viele Krankenkassen (z.B. AOK, IKK Südwest, TK u.v.a.) geben auf Antrag einen Kostenzuschuss zur Osteopathie. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine Anfrage bei der eigenen Krankenkasse. Ein ärztliches Attest bzw. eine Verordnung kann problemlos von mir ausgestellt werden. Der eigentlichen osteopathischen Behandlung vorgeschaltet ist ein ca. 30-minütiges unverbindliches Vorgespräch. In Ihrem Besitz befindliche Vorbefunde können Sie dabei gerne vorlegen. Alle wichtigen Untersuchungen die die Sicherheit und Effektivität der Osteopathie erhöhen können von mir mittels Überweisung veranlasst werden.
Ob die Anwendung von Osteopathie sinnvoll und sicher ist muss für jeden Patienten individuell geklärt werden.
Manchmal sind ergänzende Untersuchungen der Wirbelsäule, der Inneren Organe oder der Vertebralarterien nützlich. Dies soll in dem oben genannten unverbindlichen Vorgespräch geklärt werden.